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Alarmanlagen Zertifizierung VdS und EN 50131

Alarmanlagen Zertifizierung VdS und EN 50131

Zertifizierung von Alarmanlagen nach VdS und EN 50131 – wo sind die Unterschiede

Alarmanlagen Zertifizierung VdS und EN 50131 – die Zertifizierung von Alarmanlagen erfolgt in Europa nach verschiedenen Standards. Die beiden wichtigsten in Deutschland sind:

  1. Der VdS-Standard (VdS Schadenverhütung GmbH)
  2. Die europäische Norm EN 50131

Diese Normen definieren Anforderungen an Technik, Installation und Betrieb von Einbruchmeldeanlagen (EMA). Dieser Beitrag beleuchtet detailliert beide Standards und stellt diese in einer Übersicht und Gegenüberstellung dar.

VdS-Klassen und Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen klassifiziert in drei Klassen

VdS-Klasse A

  • Für Objekte mit geringem Risiko
  • Nur Grundschutz gegen Gelegenheitstäter
  • Geringe Anforderungen an Technik und Sabotagesicherheit

VdS-Klasse B

  • Für Objekte mit mittlerem Risiko (z. B. gehobene Wohnhäuser, kleinere Gewerbe)
  • Höherer Sabotageschutz und Sicherungsgrad
  • Einsatz von zertifizierten Komponenten zwingend

VdS-Klasse C

  • Für Hochsicherheitsbereiche (z. B. Banken, Juweliere, Hochsicherheitslabore)
  • Maximale Anforderungen an Technik, Detektion und Manipulationsschutz
  • Nur hochsichere, redundant abgesicherte Systeme zulässig

VdS Schadenverhütung ist eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle mit Sitz in Deutschland. Sie gilt als besonders streng und wird von Versicherern oft bevorzugt.

🛡️ Was bedeutet VdS-Sicherungsklassen und Zertifizierung (z. B. SG2)

  • Die VdS-Schadenverhütung GmbH ist eine deutsche Prüf- und Zertifizierungsstelle, die Sicherheitsprodukte und –systeme nach eigenen, sehr strengen Kriterien prüft.
  • Für Alarmanlagen gelten mehrere VdS-Klassen (A, B, C) mit dazugehörigen Sicherungsklassen (z. B. SG1, SG2, …). SG2 gehört dabei zur VdS-Klasse B und steht für einen mittleren Schutzstandard in Gewerbe-Kontexten.

VdS-Zertifizierung von Errichterfirmen

Damit eine EMA als VdS-konform gilt, muss sie nicht nur aus zertifizierten Komponenten bestehen, sondern auch von einem VdS-anerkannten Errichter installiert werden.

Voraussetzungen für VdS-anerkannte Errichter:

  • ✅ Fachlich qualifiziertes Personal
  • ✅ Nachgewiesene Erfahrung mit VdS-konformen Systemen
  • ✅ Qualitätsmanagementsystem
  • ✅ Dokumentierte Arbeitsprozesse
  • ✅ Prüfung und Überwachung durch die VdS Prüfungs- und Zertifizierungsstelle

📚 1.0 Vorschriften, Richtlinien und Standards

📌 1.1 VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen

Ein Errichter muss bei Planung, Installation und Dokumentation von EMAs die aktuellen VdS-Richtlinien einhalten, z. B.:

  • VdS 2311 – Einbruchmeldeanlagen: Planung und Einbau
    Vorschriften zur Systemstruktur, Sicherungsbereichen, Meldern, Verdrahtung und Fluchtwegen.

Weitere relevante Richtlinien bzw. Normen:

  • DIN VDE 0833 – Gefahrenmeldeanlagen (technische Normen)
  • EN 50131 – Alarmanlagen-Normen, die Anforderungen an Komponenten und Systeme festlegt (z. B. Sicherheitsgrade/Classes).

🚨 2.0 Betriebspflichten – Serviceverfügbarkeit und Ersatzteile

📌 Erreichbarkeit

  • VdS-Errichter muss eine durchgängige Erreichbarkeit für den Betrieb und Support sicherstellen.
    → Genaue Vorgaben zu „24 h-Erreichbarkeit“ können in der jeweiligen Zertifizierungsvereinbarung oder Wartungsvertrag definiert werden (VdS-Leitfäden fordern zeitnahe Fehlerbehebung)

📌 2.1 Störungs- und Reparaturreaktionszeiten

Aus vergleichbaren VdS-Richtlinien (z. B. für Brandmeldeanlagen) kann folgendes übertragen werden (Standard in der Branche):

  • Meldeung einer Störung → Beginn der Fehleranalyse/Service innerhalb definierten Stunden (oft 24 h).
  • Fehlerbehebung/Sachmängelbeseitigung → in der Regel innerhalb kurzer Frist (oft 36 h für gängige Komponenten), sofern nicht besondere Umstände vorliegen.

📌 2.2 Ersatzteile und Lagerbestand

  • VdS-Errichter soll genügend Ersatzteile und Wartungsmaterialien vorhalten, damit Wartung und Störungsbehebung zeitgerecht durchgeführt werden können.
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🛡️ EN 50131: Europäische Norm für Einbruchmeldesysteme

Diese Norm ist europaweit gültig und klassifiziert Anlagen nach „Graden“, basierend auf dem Risiko- und Schutzbedarf:

Vergleich: VdS Klassen vs. EN 50131 Grade

KriteriumVdS (Klasse A, B, C)EN 50131 (Grad 1–4)
ZielsetzungKlassifikation nach Risiko und SchutzbedarfSicherheitsgrad nach Risikoanalyse
Klasse A / Grad 1Geringes Risiko (z. B. Privathaushalt)Minimales Risiko, kaum Schutz erforderlich
Klasse B / Grad 2Mittleres Risiko (z. B. KMU, wertvoller Besitz)Mittleres Risiko, normale Schutzanforderung (z.B. wertvoller Besitz)
Klasse C / Grad 3Hohes Risiko (z. B. Juwelier, Hochsicherheitsbereiche)Hohes Risiko, anspruchsvolle Schutzmaßnahmen z.B. Juweliere
Grad 4Extrem hohes Risiko, meist nur militärisch

🛡️ Schutz-Grade der EN 50131 (Grad 1 bis Grad 4)

EN 50131 Grad 1

  • Schutz vor Gelegenheitstätern mit geringem Wissen
  • Einsatz z. B. im privaten Bereich mit niedrigem Risiko

EN 50131 Grad 2

  • Schutz gegen Täter mit gutem Kenntnisstand und Werkzeugen
  • Geeignet für Wohnhäuser, kleine Geschäfte

EN 50131 Grad 3

  • Schutz vor professionellen Tätern mit Spezialkenntnissen
  • Einsatz in Gewerbeobjekten mit mittlerem bis hohem Risiko

EN 50131 Grad 4

  • Höchste Sicherheitsstufe, ähnlich VdS-Klasse C
  • Für Hochsicherheitsbereiche wie Rechenzentren oder Geheimdiensteinrichtungen

EN 50131 schreibt bestimmte Anforderungen an Komponenten, Installation, Übertragungseinrichtungen und Systemintegration vor. Die Installation darf auch durch nicht-zertifizierte Firmen erfolgen, sofern sie gemäß der Norm durchgeführt wird.

Gegenüberstellung: VdS vs. EN 50131

AnforderungVdSEN 50131
Anlage zertifiziert
Errichter zertifiziert✅ (zwingend)Nicht zwingend, aber empfohlen
Versicherung anerkennt Zertifizierung✅ (nur bei VdE-zertifizierter Firma)Bedingt, je nach Versicherer
KriteriumVdS-Klasse B/CEN 50131 Grad 2/3
AnwendungsbereichDeutschlandEU-weit
ZertifizierungsstelleVdS Schadenverhütung GmbHVerschiedene (z. B. TÜV, BSI)
EinteilungKlasse A, B, CGrade 1 bis 4
InstallationsvorgabeNur durch VdS-anerkannte ErrichterKein Zwang zur Zertifizierung
SystemkomponentenMüssen VdS-zertifiziert seinMüssen normkonform sein
VersicherungskompatibilitätBevorzugt bei deutschen VersicherernAkzeptiert, teils Zusatznachweise
Technische Tiefe/SicherheitSehr hoch (bei Klasse C)Hoch bei Grad 3, weniger streng
ÜberwachungJährliche Prüfung des ErrichtersNicht verpflichtend

📌 Versicherungstechnische Relevanz

Versicherer in Deutschland akzeptieren in der Regel meistens VdS-zertifizierte Anlagen bei Objekten mit sehr hohem Risiko. Insbesondere bei Anforderungen wie:

  • Einbruchmeldeanlagen als Auflage in der Police
  • Reduzierter Selbstbehalt
  • Höhere Versicherungssummen

Eine nach EN 50131-konforme Anlage kann ausreichen – dies hängt aber von der Versicherung ab. Meistens wird in solchen Fällen ein Nachweis über die fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung gefordert.

⚠️ Wichtig: Eine VdS-zertifizierte Anlage gilt im rechtlichen und versicherungstechnischen Sinne nur dann als „zertifiziert“, wenn:

  • Sowohl die Anlage (Komponenten) als auch der Errichter (Installationsbetrieb) von der VdS Schadenverhütung GmbH zertifiziert sind. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, kann die Anlage als „nicht VdS-konform“ bewertet werden – auch wenn alle Komponenten einzeln zertifiziert sind.

➡️ Fazit – Alarmanlagen Zertifizierung VdS und EN 50131

  • Die VdS-Zertifizierung gilt in Deutschland als Premiumstandard für Einbruchmeldeanlagen.
  • Die EN 50131 bietet eine europäische Grundlage, ist aber weniger strikt im Bereich der Errichterzertifizierung.
  • Ohne VdS-anerkannte Installation ist eine „VdS-zertifizierte Anlage“ im Sinne der Versicherungswirtschaft in der Regel nicht gültig.

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