Zertifizierung von Alarmanlagen nach VdS und EN 50131 – wo sind die Unterschiede
Alarmanlagen Zertifizierung VdS und EN 50131 – die Zertifizierung von Alarmanlagen erfolgt in Europa nach verschiedenen Standards. Die beiden wichtigsten in Deutschland sind:
- Der VdS-Standard (VdS Schadenverhütung GmbH)
- Die europäische Norm EN 50131
Diese Normen definieren Anforderungen an Technik, Installation und Betrieb von Einbruchmeldeanlagen (EMA). Dieser Beitrag beleuchtet detailliert beide Standards und stellt diese in einer Übersicht und Gegenüberstellung dar.
VdS-Klassen und Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen klassifiziert in drei Klassen
VdS-Klasse A
- Für Objekte mit geringem Risiko
- Nur Grundschutz gegen Gelegenheitstäter
- Geringe Anforderungen an Technik und Sabotagesicherheit
VdS-Klasse B
- Für Objekte mit mittlerem Risiko (z. B. gehobene Wohnhäuser, kleinere Gewerbe)
- Höherer Sabotageschutz und Sicherungsgrad
- Einsatz von zertifizierten Komponenten zwingend
VdS-Klasse C
- Für Hochsicherheitsbereiche (z. B. Banken, Juweliere, Hochsicherheitslabore)
- Maximale Anforderungen an Technik, Detektion und Manipulationsschutz
- Nur hochsichere, redundant abgesicherte Systeme zulässig
VdS Schadenverhütung ist eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle mit Sitz in Deutschland. Sie gilt als besonders streng und wird von Versicherern oft bevorzugt.
🛡️ Was bedeutet VdS-Sicherungsklassen und Zertifizierung (z. B. SG2)
- Die VdS-Schadenverhütung GmbH ist eine deutsche Prüf- und Zertifizierungsstelle, die Sicherheitsprodukte und –systeme nach eigenen, sehr strengen Kriterien prüft.
- Für Alarmanlagen gelten mehrere VdS-Klassen (A, B, C) mit dazugehörigen Sicherungsklassen (z. B. SG1, SG2, …). SG2 gehört dabei zur VdS-Klasse B und steht für einen mittleren Schutzstandard in Gewerbe-Kontexten.
VdS-Zertifizierung von Errichterfirmen
Damit eine EMA als VdS-konform gilt, muss sie nicht nur aus zertifizierten Komponenten bestehen, sondern auch von einem VdS-anerkannten Errichter installiert werden.
Voraussetzungen für VdS-anerkannte Errichter:
- ✅ Fachlich qualifiziertes Personal
- ✅ Nachgewiesene Erfahrung mit VdS-konformen Systemen
- ✅ Qualitätsmanagementsystem
- ✅ Dokumentierte Arbeitsprozesse
- ✅ Prüfung und Überwachung durch die VdS Prüfungs- und Zertifizierungsstelle
📚 1.0 Vorschriften, Richtlinien und Standards
📌 1.1 VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen
Ein Errichter muss bei Planung, Installation und Dokumentation von EMAs die aktuellen VdS-Richtlinien einhalten, z. B.:
- VdS 2311 – Einbruchmeldeanlagen: Planung und Einbau
Vorschriften zur Systemstruktur, Sicherungsbereichen, Meldern, Verdrahtung und Fluchtwegen.
Weitere relevante Richtlinien bzw. Normen:
- DIN VDE 0833 – Gefahrenmeldeanlagen (technische Normen)
- EN 50131 – Alarmanlagen-Normen, die Anforderungen an Komponenten und Systeme festlegt (z. B. Sicherheitsgrade/Classes).
🚨 2.0 Betriebspflichten – Serviceverfügbarkeit und Ersatzteile
📌 Erreichbarkeit
- VdS-Errichter muss eine durchgängige Erreichbarkeit für den Betrieb und Support sicherstellen.
→ Genaue Vorgaben zu „24 h-Erreichbarkeit“ können in der jeweiligen Zertifizierungsvereinbarung oder Wartungsvertrag definiert werden (VdS-Leitfäden fordern zeitnahe Fehlerbehebung)
📌 2.1 Störungs- und Reparaturreaktionszeiten
Aus vergleichbaren VdS-Richtlinien (z. B. für Brandmeldeanlagen) kann folgendes übertragen werden (Standard in der Branche):
- Meldeung einer Störung → Beginn der Fehleranalyse/Service innerhalb definierten Stunden (oft 24 h).
- Fehlerbehebung/Sachmängelbeseitigung → in der Regel innerhalb kurzer Frist (oft 36 h für gängige Komponenten), sofern nicht besondere Umstände vorliegen.
📌 2.2 Ersatzteile und Lagerbestand
- VdS-Errichter soll genügend Ersatzteile und Wartungsmaterialien vorhalten, damit Wartung und Störungsbehebung zeitgerecht durchgeführt werden können.
Eine Alarmanlage ist nicht offiziell „VdS-zertifiziert“, wenn zwar die Technik zertifiziert ist, der Errichter jedoch nicht über eine gültige VdS-Anerkennung verfügt.


🛡️ EN 50131: Europäische Norm für Einbruchmeldesysteme
Diese Norm ist europaweit gültig und klassifiziert Anlagen nach „Graden“, basierend auf dem Risiko- und Schutzbedarf:
Vergleich: VdS Klassen vs. EN 50131 Grade
| Kriterium | VdS (Klasse A, B, C) | EN 50131 (Grad 1–4) |
|---|---|---|
| Zielsetzung | Klassifikation nach Risiko und Schutzbedarf | Sicherheitsgrad nach Risikoanalyse |
| Klasse A / Grad 1 | Geringes Risiko (z. B. Privathaushalt) | Minimales Risiko, kaum Schutz erforderlich |
| Klasse B / Grad 2 | Mittleres Risiko (z. B. KMU, wertvoller Besitz) | Mittleres Risiko, normale Schutzanforderung (z.B. wertvoller Besitz) |
| Klasse C / Grad 3 | Hohes Risiko (z. B. Juwelier, Hochsicherheitsbereiche) | Hohes Risiko, anspruchsvolle Schutzmaßnahmen z.B. Juweliere |
| Grad 4 | — | Extrem hohes Risiko, meist nur militärisch |
🛡️ Schutz-Grade der EN 50131 (Grad 1 bis Grad 4)
EN 50131 Grad 1
- Schutz vor Gelegenheitstätern mit geringem Wissen
- Einsatz z. B. im privaten Bereich mit niedrigem Risiko
EN 50131 Grad 2
- Schutz gegen Täter mit gutem Kenntnisstand und Werkzeugen
- Geeignet für Wohnhäuser, kleine Geschäfte
EN 50131 Grad 3
- Schutz vor professionellen Tätern mit Spezialkenntnissen
- Einsatz in Gewerbeobjekten mit mittlerem bis hohem Risiko
EN 50131 Grad 4
- Höchste Sicherheitsstufe, ähnlich VdS-Klasse C
- Für Hochsicherheitsbereiche wie Rechenzentren oder Geheimdiensteinrichtungen
EN 50131 schreibt bestimmte Anforderungen an Komponenten, Installation, Übertragungseinrichtungen und Systemintegration vor. Die Installation darf auch durch nicht-zertifizierte Firmen erfolgen, sofern sie gemäß der Norm durchgeführt wird.
Gegenüberstellung: VdS vs. EN 50131
| Anforderung | VdS | EN 50131 |
|---|---|---|
| Anlage zertifiziert | ✅ | ✅ |
| Errichter zertifiziert | ✅ (zwingend) | Nicht zwingend, aber empfohlen |
| Versicherung anerkennt Zertifizierung | ✅ (nur bei VdE-zertifizierter Firma) | Bedingt, je nach Versicherer |
| Kriterium | VdS-Klasse B/C | EN 50131 Grad 2/3 |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Deutschland | EU-weit |
| Zertifizierungsstelle | VdS Schadenverhütung GmbH | Verschiedene (z. B. TÜV, BSI) |
| Einteilung | Klasse A, B, C | Grade 1 bis 4 |
| Installationsvorgabe | Nur durch VdS-anerkannte Errichter | Kein Zwang zur Zertifizierung |
| Systemkomponenten | Müssen VdS-zertifiziert sein | Müssen normkonform sein |
| Versicherungskompatibilität | Bevorzugt bei deutschen Versicherern | Akzeptiert, teils Zusatznachweise |
| Technische Tiefe/Sicherheit | Sehr hoch (bei Klasse C) | Hoch bei Grad 3, weniger streng |
| Überwachung | Jährliche Prüfung des Errichters | Nicht verpflichtend |
📌 Versicherungstechnische Relevanz
Versicherer in Deutschland akzeptieren in der Regel meistens VdS-zertifizierte Anlagen bei Objekten mit sehr hohem Risiko. Insbesondere bei Anforderungen wie:
- Einbruchmeldeanlagen als Auflage in der Police
- Reduzierter Selbstbehalt
- Höhere Versicherungssummen
Eine nach EN 50131-konforme Anlage kann ausreichen – dies hängt aber von der Versicherung ab. Meistens wird in solchen Fällen ein Nachweis über die fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung gefordert.
⚠️ Wichtig: Eine VdS-zertifizierte Anlage gilt im rechtlichen und versicherungstechnischen Sinne nur dann als „zertifiziert“, wenn:
- Sowohl die Anlage (Komponenten) als auch der Errichter (Installationsbetrieb) von der VdS Schadenverhütung GmbH zertifiziert sind. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, kann die Anlage als „nicht VdS-konform“ bewertet werden – auch wenn alle Komponenten einzeln zertifiziert sind.
➡️ Fazit – Alarmanlagen Zertifizierung VdS und EN 50131
- Die VdS-Zertifizierung gilt in Deutschland als Premiumstandard für Einbruchmeldeanlagen.
- Die EN 50131 bietet eine europäische Grundlage, ist aber weniger strikt im Bereich der Errichterzertifizierung.
- Ohne VdS-anerkannte Installation ist eine „VdS-zertifizierte Anlage“ im Sinne der Versicherungswirtschaft in der Regel nicht gültig.
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